Zweckverband Wasserversorgung Hallertau

Aktuelles

Strafanzeige wegen Untreue gegen Führungsteam des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau eingestellt

11. November 2024

Das infolge zweier Strafanzeigen eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche

des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau wurde mit Verfügung

der Staatsanwaltschaft Landshut vom 08.07.2024 mangels Tatverdacht gemäß

  • 170 Abs. 2 StPO umfassend eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat sich mit den erhobenen Vorwürfen intensiv auseinandergesetzt

und hat hinsichtlich der in den Strafanzeigen vorgetragenen Sachverhalte

das Vorliegen einer Untreue weder in der Alternative des Missbrauchs – noch in der

Alternative des Treuebruchtatbestandes – feststellen können. Soweit in einer der

Strafanzeigen auch eine Verletzung der Buchführungspflicht behauptet wurde, fehlte

es bereits an einer objektiven Strafbarkeitsbedingung.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Landshut steht im Übrigen im Einklang mit

den bereits im Vorfeld der Strafanzeigen ergangenen Entscheidungen der zuständigen

Aufsichtsbehörde.

Back to top