Was bedeutet die Schließung oder mangelnde Nutzung von Hotels, Gaststätten, Sport- und
Veranstaltungshallen, Einkaufszentren, Ferienwohnungen und ähnlichen Einrichtungen wegen
der SARS-CoV-2 Pandemie für die Trinkwasserhygiene und was ist bei Außerbetriebnahme und
Wiederinbetriebnahme der Trinkwasser-Installation zu beachten?
Anbei finden Sie Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt