Zweckverband Wasserversorgung Hallertau

Aktuelles

Abkochanordnung – Verlängerung

5. September 2022

Abkochanordnung – Verlängerung

 

Wichtige Mitteilung

Sehr geehrte Kunden des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau

 

Der Zweckverband gibt bekannt, dass eine Verkeimung des Leitungsnetzes im

Ortsteil Egg in der Gemeinde Wolnzach festgestellt wurde.

 

Die Abkochanordnung mit den zuständigen Gesundheitsämtern wird ab dem heutigen Tag (Montag, 29.08.2022) um ca. 2 Wochen verlängert.

Folgende Orte sind betroffen:

 

In der Gemeinde Wolnzach:

Egg 6, 8, 8a, 8 ½, 9 , 9a , 9 ½, 10, 11, 12, 14

Weingarten 7, 7a

Wilhelm 28

Stockberg 1, 2, 3, 4

Buch 5

 

In der Gemeinde Au i.d. Hallertau:

Reith 27

 

In diesem Bereich des Versorgungsgebietes wird das Trinkwasser als Vorsichtsmaßnahme und zum Schutz der Bevölkerung bis auf weiteres gechlort.

Bitte befolgen Sie unbedingt die untenstehenden Anweisungen:

  • Verwenden Sie das Wasser nur in abgekochtem Zustand.
  • Lassen Sie das Wasser hierzu mindestens 10 Minuten kochen.
  • Hierunter fällt auch das Wasser für die Körperpflege, die Reinigung von Gegenständen die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sowie die Reinigung von Gegenständen die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem Körper in Kontakt kommen.

 

Die Anordnung weiterer Maßnahmen und Auflagen behält sich der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau vor.

Sobald das Trinkwasser wieder in einwandfreiem Zustand ist, werden alle Kunden darüber informiert.

Für die Unannehmlichkeiten bitte wir um Nachsicht und danken für Ihr Verständnis. Der Zweckverband ist bemüht, die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen. Ebenfalls bitten wir Sie, Ihre Mitbewohner und Nachbarn über die Abkochanordnung zu informieren.

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