Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger*,
ab Anfang August dieses Jahres beginnt der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau mit den Aufmaßarbeiten der Grundstücks- und Geschossflächen in der Stadt Mainburg sowie in den dazugehörigen Ortsteilen, Rudelzhausen evtl. noch im Verlauf des Jahres 2023, Markt Au, Markt Wolnzach (geplant für Anfang des Jahres 2024). Es werden ausschließlich Grundstücke aufgemessen, die sich im Verbandsgebiet des ZV Wasserversorgung Hallertau befinden.
Die gesetzliche Grundlage für diese Datenerhebung ist das KAG (Kommunalabgabengesetz für Bayern). Darin festgelegt ist, dass es sich bei Einrichtungen wie Wasser- und Abwasseranlagen um kostendeckende Einrichtungen der öffentlichen Hand (i.d.R. Gemeinde oder gemeindliche Zweckverbände) handelt, deren Kosten im vollen Umfang auf die angeschlossenen Grundstücke und Nutzer umgelegt werden müssen.
Wie schon mehrfach in der Presse berichtet, muss der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau große Investitionen zur Erneuerung seiner technischen Einrichtungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vornehmen. Als Erstes wird das Wasserwerk in Au, die Verwaltung in Au und das Wasserwerk Mainburg erneuert und ertüchtigt. Im Anschluss werden die Hochbehälter saniert. Brunnenerneuerungen und evtl. eine Neuerschließung eines zusätzlichen Gewinnungsgebietes schließen sich an.
Grundsätzlich stehen laut Bay. Kommunalabgabengesetz zwei Möglichkeiten der Refinanzierung zur Verfügung:
Der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau hat die Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH aus Greding mit der Erhebung dieser Flächen (Grundstücks- und Geschossflächen) beauftragt.
Dieses läuft folgendermaßen ab:
Die gesamte Durchführung der Ermittlungsarbeiten ist für den Zeitraum vom Juni 2023 bis Juli 2024 geplant.
Die Ermittlung der Flächen erfolgt durch Mitarbeiter der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH, die hierbei nach Straßenzügen die einzelnen Grundstücke systematisch prüfen und notwendige Messungen vornehmen werden. In diesem Zusammenhang stehen die Mitarbeiter der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH auch für weitere Beratungen und zur Information der Eigentümer zur Verfügung.
Grundlage dieser Ermittlungen sind die digitalen Flurkarten des zuständigen Vermessungsamtes, aus denen sich bereits für jedes Gebäude (Hauptgebäude und Nebengebäude) sämtliche Seitenlängen und Grundflächen ergeben.
Geprüft wird im Einzelnen die Anzahl der vorhandenen Geschosse (Kellergeschoss (KG), Erdgeschoss (EG), Obergeschoss (OG), Dachgeschoss (DG)), deren Ausbauzustand sowie die baulichen Verbindungen (Nebengebäude z.B. Garagen mit Zugang zum Haus). Ebenso werden die gewerblich und landwirtschaftlich genutzten Gebäude geprüft.
Für die Ermittlungen der notwendigen Daten besteht nach dem Kommunalabgabengesetz Art. 13 Abs. 1 KAG und der Abgabenordnung §99 AO in Verbindung mit der Wasserabgabesatzung (WAS) §13 Betretungsrecht des Zweckverbandes Hallertau eine umfassende gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflicht seitens der Eigentümer (analog dem Steuerrecht).
Wir bitten Sie daher, den jeweiligen Vermessern Zutritt zu Ihrem Grundstück und – soweit notwendig – auch zu den Gebäuden zu gewähren.
Es bleibt Ihnen natürlich vorbehalten den Mitarbeitern der Fa. Bitterwolf den Zutritt in Ihr Gebäude oder Grundstück zu untersagen, dies wird selbstverständlich akzeptiert. Alle Gebäude Ihres Grundstücks müssen dann zunächst als beitragspflichtig eingestuft werden. Danach ist es Ihre Aufgabe, nicht beitragspflichtige Gebäude oder Gebäudeteile zu ermitteln und deren Beitragsfreiheit nachzuweisen. Bitte überlegen Sie, ob Sie nicht die Fachkompetenz der Mitarbeiter der Fa. Bitterwolf nutzen wollen, um zu einem richtigen Aufmaß zu kommen. Dies ist die Aufgabe der Fa. Bitterwolf als neutrales Fachbüro.
Eine ordnungsgemäße und korrekte Ermittlung liegt dabei vor allem in Ihrem eigenen Interesse, um spätere Unstimmigkeiten wegen zu viel berechneter Flächen zu vermeiden.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Ermittlung dieser Flächen möglichst zusammen mit den Mitarbeitern der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH vorzunehmen.
Jeder berechtigte Mitarbeiter der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH kann sich durch einen Mitarbeiterausweis mit Lichtbild ausweisen.
Eine vorherige konkrete Terminbestimmung je Grundstück durch die Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH wird aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht erfolgen, d.h. die Vermesser erscheinen bei ihrem ersten Besuch ohne Termin am jeweiligen Objekt. Es werden Grundstücke bei Bedarf auch mehrmals aufgesucht, um den Eigentümer/Bewohner zu erreichen.
Wenn die Mitarbeiter der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH Sie als Eigentümer nicht zuhause antreffen, ein persönlicher Kontakt aber notwendig erscheint, erhalten Sie eine „Briefkasteninformation“. Dieser kleine DIN A5-Zettel enthält den Namen und die Handynummer des jeweiligen Aufmessers. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Mitarbeiter der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH in Verbindung und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Alle Aufmesser bleiben während der Aufmaßarbeiten in der Region, d.h. es sind auch Termine nach 17.00 Uhr möglich!
Sofern Sie bei den Besichtigungen nicht anwesend sind und eine Mitwirkung Ihrerseits nicht unbedingt notwendig ist, werden die Mitarbeiter der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH in jedem Fall dennoch eine „Briefkasteninformation“ zurücklassen, damit Sie über die stattgefundene Datenaufnahme informiert sind. Natürlich können Sie auch in diesem Fall bei Bedarf jederzeit telefonischen Kontakt mit dem Vermesser aufnehmen.
Sollten Sie eine vorherige Terminvereinbarung wünschen, dann wenden Sie sich bitte zeitnah an die Telefonnummer (+49) 08463/1884 der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH oder per E-Mail: info@kommunalberatung-bitterwolf.com
Ist ein Zugang zum Grundstück nicht möglich, werden sämtliche Geschossflächen aller Gebäude als beitragspflichtig angesetzt.
Die Mitarbeiter sind dabei angehalten, Ihre Beeinträchtigungen nur auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
Jeder Eigentümer erhält nach Abschluss der Aufmaßarbeiten ein Informationsschreiben sowie das für Ihn bzw. sein Objekt maßgebliche Aufmaßblatt inklusive Lageplan mit der Möglichkeit zur Prüfung. Auf diesen Aufmaßblättern sind alle erhobenen, beitragspflichtigen Flächen ersichtlich.
Sollten Missverständnisse, Fragen oder Fehler aufgetreten sein, können diese natürlich noch nachträglich berichtigt werden. In Einzelfällen kann auch ein nochmaliger Ortstermin vereinbart werden.
Befindet sich Ihr Wohnsitz nicht in der betreffenden Stadt/Markt/Gemeinde, oder ist Ihre Liegenschaft vermietet/verpachtet, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Mieter/Pächter/Hausverwaltungen informieren und diese dazu schriftlich ermächtigen den Ortstermin mit der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH wahrzunehmen.
Um eine Überfüllung der Stadthalle zu vermeiden, werden die Veranstaltungen nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Eigentümer gebündelt.
Die Termine der Infoveranstaltungen entsprechend der Anfangsbuchstaben sind:
A – G
am 03. Juli 2023 19.30 Uhr in der Stadthalle Mainburg, Griesplatz 1, 84048 Mainburg
H – Q
am 05. Juli 2023 19.30 Uhr in der Stadthalle Mainburg, Griesplatz 1, 84048 Mainburg
R – Z
am 06. Juli 2023 19.30 Uhr in der Stadthalle Mainburg, Griesplatz 1, 84048 Mainburg
am 11. Juli 2023 19.30 Uhr Hopfenhaus Steinbach, Hauptstraße 14, 84048 Mainburg /Steinbach
am 13. Juli 2023 19.30 Uhr Gasthaus Grasl, Heinrichstraße 3, 84048 Mainburg /Ebrantshausen
Alle Veranstaltungen sind inhaltlich gleich, folglich können Sie, wenn Sie die Veranstaltung für Ihren Namenskreis nicht wahrnehmen können, jede andere besuchen.
Wir bitten heute schon um Verständnis für die Erforderlichkeit der Maßnahmen, um für die Zukunft eine funktionierende Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.